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Schöffenwahl

Vorbereitung der Wahl ehrenamtlicher Richter der Strafrechtspflege


Die Stadt Hamm stellt in jedem 5. Jahr die Vorschlagsliste für die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für den Hammer Amtsgerichtsbezirk auf.
Schöffen wirken an der Strafrechtspflege mit. Sie sind wie Berufsrichter nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrem Amt nicht an Weisungen gebunden. In der Hauptverhandlung urteilen sie gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichtern über Unschuld oder Schuld der Angeklagten. Sie tragen somit die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Bestrafung und, im Falle einer Verurteilung, die Entscheidung, ob eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe oder eine Maßregel der Sicherung und Besserung zu verhängen ist. Voraussichtlich wird jede Person zu etwa 12 ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen.
Die nächste 5-jährige Amtsperiode der Schöffen beginnt am 1. Januar 2024.

Rechtsgrundlagen allgemein

Gerichtsverfassungsgesetz