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Schlammabfuhr

Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Wasserbehörde

Für die Betreiber von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (in den Außengebieten der Stadt ohne Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Kanalisation) wird die mindestens einmal jährlich die notwendige Abfuhr und Entsorgung des Klärschlamms/Anlageninhalts vorgenommen. Auch Zwischenabfuhren und die sogenannte Restentleerung beim Anschluss an die städtische Kanalisation werden vorgenommen.

Weitere Informationen erhalten Sie >> hier <<.