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KFZ- Saisonkennzeichen

Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinung Teil II
  • bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (bei Altfällen)
  • Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)
  • Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen
  • Vorlage des Hauptuntersuchungsberichtes
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person.
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  • SEPA- Mandat


Gebühren

Grundgebühr 27,00 € (ab 01.09.23: 30,00 €)


Ein Saisonkennzeichen ist nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gültig. Der Halter wählt einen Monatszeitraum (mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate) aus, in dem sein Fahrzeug zugelassen werden soll.
Die Zulassungsdauer wird auf der rechten Kennzeichenhälfte eingeprägt und zwar so, dass die Ziffer über dem Bruchstrich den Beginn des Zulassungszeitraumes angibt und die untere Ziffer das Ende.
Das Fahrzeug ist immer für volle Monate zugelassen, d.h. vom ersten bis letzten Tag des Monates. Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt und abgestellt werden.
Saisonkennzeichen werden häufig bei Krafträdern, Wohnmobilen, Anhängern und Cabrios genutzt.