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Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer

Ausländische Personen, die z.B. durch eine Ausweisung oder auch durch die Ablehnung eines Asylantrags ausreisepflichtig geworden sind, sind dazu verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen. Sofern die Personen dieser Verpflichtung nicht freiwillig nachkommen, ist die Ausreisepflicht zwangsweise durchzusetzen (Abschiebung) und die Personen in der Regel in das Heimatland zurückzuführen.