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KFZ- Rotes Oldtimer-Kennzeichen

Unterlagen

 

  • formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
  • Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingeneurs
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) des Kraftfahrt-Bundesamtes
  • Versicherungsbestätigung (eVB für ein rotes Kennzeichen)
  • Vorlage der/des Original-Fahrzeug-Briefe/s bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief: Vorlage des Eigentumsnachweises
  • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin / des Antragstellers
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister


Gebühren

125,00 €


Für Oldtimer-Liebhaber stehen gemäss § 43 FZV die roten Kennzeichen mit zeitlicher Begrenzung zur Verfügung. 30 Jahre muss der "Oldie" hierfür jedoch mindestens vorweisen können.
Folgende Fahrten können mit roten Oldtimer-Kennzeichen durchgeführt werden:
Prüfungsfahrten:

  • Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
  • Probefahrten:
    Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
  • Überführungsfahrten:
    Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs