BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

KFZ- Rotes Dauerkennzeichen (nur für Gewerbetreibende)

Unterlagen

Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen:

  • formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Beantragung im Meldeamt des Wohnortes)
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung im Meldeamt des Wohnortes)
  • Versicherungsbestätigung (eVB für ein rotes Kennzeichen)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag über die Verkaufsfläche, auf der die Fahrzeuge abgestellt werden
  • Zustimmung des Bauordnungsamtes über die zulässige Nutzung des Geländes
  • Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • SEPA-Mandat


Gebühren

125,00 €


An zuverlässige Gewerbetreibende (Fahrzeughändler etc.) werden auf Antrag rote Dauerkennzeichen mit zeitlicher Befristung erteilt.

Rote Kennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.
Nach § 41 Abs. 3 FZV hat der Empfänger eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung für jedes Fahrzeug einen entsprechenden Schein zu verwenden und die Beschreibung des Fahrzeuges vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Über Probe- oder Überführungsfahrten hat er fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote Kennzeichen, der Tag der Fahrt, die Art und der Hersteller des Fahrzeuges, die Fahrzeugidentifizierungsnummer, die Fahrtstrecke, Name und Anschrift des Fahrzeugführers sowie Beginn und Ende der Fahrt ersichtlich sind. Die Polizei übersendet zur Kontrolle der Zulassungsstelle Berichte über die gesehenen roten Kennzeichen (Weg, Datum, Uhrzeit...). Angehalten werden Sie dafür nicht. Eine Fremdverleihung der Kennzeichen ist nicht zulässig.