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Rechtsberatung

Rechtsberatung ausschließlich für die Fachämter der Stadtverwaltung

Wichtig: Eine allgemeine Rechtsberatung für Personen und Einrichtungen außerhalb der Verwaltung kann durch das Rechtsamt nicht erbracht werden.

Inhaltliche Auskünfte im Zusammenhang mit städtischen Dienstleistungen erteilen die jeweils zuständigen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen und deren Vorgesetzte in den zuständigen Fachämtern. Für eine darüber hinausgehende Rechtsberatung steht die Rechtsanwaltschaft zur Verfügung. 

Hinweise zur Anwaltssuche erhalten Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer: