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Personenstandsurkunden

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache erforderlich)


Gebühren

Jede Urkunde kostet 10,00 €.
Weitere gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde kosten jeweils 5,00 €.

Urkunden für Rententräger oder andere soziale Zwecke sind gebührenfrei.


Zum Nachweis Ihrer Lebensdaten, der Namensführung und des Familienstandes und stellt Ihnen das Standesamt auf Wunsch aus den Geburtsregistern, Eheregistern, Lebenspartnerschaftregistern

Diese Urkunden können Sie auch online bestellen.

Sie erhalten beim Standesamt Hamm

  • Geburtsurkunden oder beglaubige Abschriften aus dem Geburtenregister der vergangenen 110 Jahre
  • Eheurkunden (Heiratsurkunden) oder beglaubige Abschriften aus dem Eheregister der vergangenen 80 Jahre
  • Sterbeurkunden der vergangenen 30 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsurkunden Allgemeine Informationen Sie können
  • Urkunden direkt erhalten Sie können Urkunden von sich selbst oder von Verwandten in gerader Linie direkt beim Standesamt erhalten, wenn Sie uns in den Öffnungszeiten besuchen.

Die Urkunden können auch schriftlich bestellt werden.
Formlos, bitte ausgedruck, unterschrieben und zusammen mit einem Verrechnungsscheck oder Bargeld übersenden an Standesamt Hamm, Postfach 2449, 59014 Hamm.

Die einfachste Variante ist die bequeme Onlinebestellung.
Im Bereich der Urkundenbestellung (online) erteilen Sie uns die Genehmigung die Gebühren von Ihrem Konto abzubuchen. Anschließend senden wir Ihnen die Urkunden per Post zu. Voraussetzung ist, dass sich die Urkunde auf Sie, Ihren Ehegatten, Lebenspartner oder Verwandte in gerader Linie bezieht oder Sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.

Internationale (mehrsprachige) Urkunden erhalten Sie auf Wunsch für die gleiche Gebühr.

Apostillen (Überbeglaubigungen) führt die Bezirksregierung in Arnsberg (www.bezreg-arnsberg.nrw.de) durch.

Geburtsurkunden aus dem Archiv, die älter sind als 110 Jahre, Eheurkunden, die älter sind als 80 Jahre, und Sterbeurkunden, die älter sind als 30 Jahre, kann das Standesamt nicht mehr ausstellen.
Die Personenstandsregister aus diesen Jahren wurden aufgrund geänderter gesetzlicher Aufbewahrungsfristen an das Stadtarchiv abgegeben. Dort erhalten Sie auf Wunsch nach archivrechtlichen Bestimmungen beglaubigte Abschriften.