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Personalangelegenheiten für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen der Stadt Hamm im Beamtenverhältnis

Amt/Fachbereich

Amt für schulische Bildung

Die grundsätzlichen Zuständigkeiten für alle Angelegenheiten des Beamtenrechtes bei Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen der Stadt Hamm liegen bei der Bezirksregierung in Arnsberg.

Über folgende Angelegenheiten kann das Schulamt für die Stadt Hamm in eigener Zuständigkeit entscheiden:

  • Festsetzung von Mutterschutzfristen
  • Gewährung von Elternzeit
  • Abordnung / Versetzungen innerhalb des Schulamtes
  • Bewilligung von Reisekosten etc.
  • Pflichtstundenermäßigungen
  • Nebentätigkeit


Die aktuellen Antragsformulare stehen unter der Internetadresse der Bezirksregierung Arnsberg www.bezreg-arnsberg.nrw.de (Vordrucke/Formulare/Dezernat 47) zur Verfügung.
Sollte im Einzelfall das entsprechende Formular nicht zur Verfügung stehen, kann es beim Schulamt für die Stadt Hamm angefordert werden.

Personalangelegenheiten von Lehrkräften an übrigen Schulformen werden direkt von der Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet.

Weitere Informationen können über die folgenden Links abgerufen werden:

Informationen für Lehrkräfte und Schulleitungen
Flyer, Formulare und Infos