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KFZ- Oldtimer-Kennzeichen

Unterlagen

Um ein Fahrzeug als Oldtimer anzumelden, müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingeneurs
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Versicherungsbestätigung (eVB)
  • bei angemeldeten Fahrzeugen: Kennzeichenschilder
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • SEPA- Mandat
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten


Gebühren

Die Gebühr liegt zwischen 11,70 € und 41,00 €, je nach Einzelfall.


Als Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.
Die Oldtimerfahrzeuge benötigen ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingeneurs, dass eine Betriebserlaubnis für Oldtimer i.S.d. § 23 StVZO nachweist.
Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen dann ein "H" hinter die Buchstaben-Ziffern-Kombination geprägt.

 

Rechtsgrundlagen allgemein

 § 23 StVZO