Negativbescheinigung für andere Wohngeldstellen
Negativbescheinigung für andere Wohngeldstellen
Wenn Sie in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Wohngeldbehörde gezogen sind und dort Wohngeld beantragen, wird von Ihnen eine Negativbestätigung des früheren Wohnortes verlangt.
Sie können diese kostenlose Negativbestätigung mit einem Anruf oder per E-Mail an WOHNGELD@Stadt.Hamm.de anfordern.
Bitte machen Sie dazu folgende Angaben:
Name, Vorname / Geburtsdatum / bisherige Anschrift in Hamm / das Umzugsdatum / Ihre aktuelle Anschrift.
Sie erhalten die Bestätigung dann umgehend per Post.