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Einfache Melderegisterauskunft

Unterlagen

Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum oder eine frühere Anschrift in Hamm.
Angabe Verwendungszweck
Erklärung über die Nutzung oder Nichtverwendung für Adresshandel und/oder Werbezwecke


Gebühren

Die fälligen Gebühren können Sie direkt dem Onlineformular entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!

Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.

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Die Bürgerämter erteilen auf Antrag Auskünfte an private Personen oder sonstige nicht-öffentliche Stellen aus dem Melderegister der Stadt Hamm über natürliche Personen, die in Hamm gemeldet sind oder waren. 

Einfache Melderegisterauskunft

Es sind mindestens die folgenden Angaben über die angefragte Person zu machen, damit der/ die Gesuchte eindeutig identifiziert werden kann:
  • Familienname,
  • Vorname,
  • Geschlecht,
  • Geburtsdatum oder eine frühere Anschrift in Hamm.
Eine Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet dannfolgende Daten:
  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad und
  • Anschrift.
Das Melderegister enthält grundsätzlich Eintragungen über die Personen, die zur Zeit in Hamm gemeldet sind oder die noch nicht länger als 5 Jahre verzogen bzw. verstorben sind. Sofern eine Auskunft über einen früheren Zeitraum erforderlich ist, setzen Sie Sich bitte mit uns in Verbindung.

Bei Antragstellung geben Sie bitte auch stets den Verwendungszweck für die Auskunft an, sowie, ob die Auskunft auch für Werbezwecke oder den Adresshandel genutzt werden soll.

Die einfache Melderegisterauskunft können Sie schriftlich oder direkt online beantragen.
Den passenden Antrag finden Sie hier:
 
Hinweise: Das Ergebnis der Anfrage erhalten Sie postalisch. Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden. Im Melderegister sind nur die Wohnungen (nicht Büros oder Geschäftsräume) von natürlichen Personen gespeichert. Nicht eingetragen sind der Sitz oder die Anschrift von Firmen, Gewerbetreibenden, Gaststätten, Vereinen oder Verbänden. Dazu kann hier keine Auskunft erteilt werden.

Gruppenauskunft 

Eine Melderegisterauskunft aus dem Melderegister über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner:innen (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, soweit sie im öffentlichen Interesse liegt. Solche Auskünfte sind daher nur für wenige, begrenzte Verwendungszwecke erlaubt und müssen schriftlich mit entsprechenden Nachweisen beim Bürgeramt Mitte beantragt werden.


Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz (BMG)