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Lebensmittelüberwachung

Zu den wesentlichen Aufgaben der Lebensmittelüberwachung gehört zum einen der gesundheitliche Verbraucherschutz und zum anderen der Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen vor Irreführung und Täuschung.

Die Lebensmittelkontrolleure, amtliche Kontrollassistenten und wissenschaftliche Sachverständige kontrollieren risikoorientiert Betriebe, in denen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse oder kosmetische Mittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, also z.B. Herstellerbetriebe wie Bäckereien, Metzgereien und Eisdielen, Gaststätten, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Importeure, Imbissbetriebe sowie Großküchen in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung.

Hierzu werden unangemeldete Betriebskontrollen durchgeführt, sowie amtliche Proben gezogen und an verschiedene Untersuchungsämter zur Analyse verbracht.

Der Verbraucher hat die Möglichkeit, Beschwerden über den Kauf von verdorbenen bzw. minderwertigen Lebensmitteln (bzw. Kosmetika oder Bedarfsgegenständen) oder Beschwerden über mangelnde Hygiene in Betrieben den Ansprechpartnern der Lebensmittelüberwachung (s.u.) im Ordnungsamt zu melden.

Verbraucherbeschwerdenproben können sowohl im

  • Ordnungsamt (Lebensmittelüberwachung) als auch im
  • Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Standort Hamm, Sachsenweg 6, 59073 Hamm, Tel.: 0234/ 957 194-451 abgegeben werden.

Dieses ist für den Bürger kostenlos.

 

Weiterführende Links:

Das Portal der Europäischen Union, Lebensmittel-Sicherheit

Bundesministerium für Ernährung, Verbraucherschutz

Bundesamt für Verbraucherschutz

Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen

Landesamt für Natur, Umweltschutz und Verbraucherschutz

In Nordrhein-Westfalen

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e.V.

Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure

Rechtsgrundlagen allgemein

EU-Verordnungen
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Ordnungsbehördengesetz (OBG)
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)