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Restabwicklung BSHG-Kostenersatz - Geltendmachung von städtischen Ansprüchen (nach BSHG)


Prüfung, Berechnung, Geltendmachung und Einziehung von Kostenersatzansprüchen bei zu Recht oder zu Unrecht gezahlten Sozialhilfeleistungen nach dem BSHG.



Leistungen:



  • Prüfung von bestehenden Kostenersatzansprüchen
  • Berechnung der Kostenersatzansprüche
  • Geltendmachung der Kostenersatzansprüche

 

Ist es im Rahmen der Sozialhilfegewährung
vor dem 01.01.2005 zu Überzahlungen von Sozialhilfemitteln gekommen
oder wurde Sozialhilfe zu Unrecht gewährt, so sind diese Gelder vom
Sozialhilfeempfänger der Stadt Hamm zu ersetzen. Dieser Anspruch der
Stadt Hamm gegenüber dem Hilfeempfänger ist der sog.
Kostenersatzanspruch.

 

 

 

Sofern Sie Fragen zu Ihren
Rückzahlungsverpflichtungen haben oder der vereinbarten Ratenhöhe nicht
mehr nachkommen können, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin
bzw. Ihren Sachbearbeiter, um das weitere Vorgehen zu klären.