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KFZ- Ummeldung

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
    • Im Falle der Kennzeichenmitnahme ohne Halterwechsel ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II seit Januar 2015 nicht mehr erforderlich
    • Im Falle von Fahrzeugpapieren, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen in den Bürgerämtern
  • Versicherungsbestätigung (evB)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Kennzeichen (falls ein anderes
    Kennzeichen erwünscht ist oder neue Stempelplaketten verklebt werden sollen)
  • Personalausweis/Pass
  • SEPA-Mandat
  • bei Firmen: Bescheinigung des
    Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug,Personalausweis eines
    Vertretungsberechtigten
  • bei juristischen Personen:
    Handelsregisterauszug, Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • freiberufliche Tätigkeit: Nachweis
    durch eine Kammer, Mietvertrag und Personalausweis eines
    Vertretungsberechtigten
  • bei Vereinen: Auszug aus dem
    Vereinsregister und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • bei minderjährigen
    Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider
    Erziehungsberechtigten
  • bei Erledigung durch Dritte:
    Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende
    Steuerrückstände erteilt werden darf,
    - Personalausweis der
    bevollmächtigten Person

 

Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen online reservieren


Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich

 

Seit Januar 2015 haben Fahrzeughalter die Möglichkeit, ihr Kennzeichen beim Umzug in
ein anderes Bundesland mitzunehmen. Was seit 2012 innerhalb NRW´s schon möglich ist,
gilt nun im ganzen Bundesgebiet. Es fallen zwar auch weiterhin
Gebühren an und die Fahrzeugpapiere müssen auch weiterhin geändert werden, ein
neues Kennzeichen ist hier aber nicht mehr erforderlich. Die Möglichkeit, ein
neues Kennzeichen zu beantragen, besteht weiterhin.
Seit dem 01.10.2019 ist die Kennzeichenmitnahme nun auch bei Halterwechsel möglich.

Was ist bei der  Kennzeichenmitnahme vor allen Dingen zu
beachten?

  • sowohl ohne Halterwechsel als auch mit Halterwechsel möglich
  • Kein Fahrzeugwechsel
  • Das Fahrzeug ist zugelassen
  • Keine Steuerrückstände (bei der Kfz-Steuer)
  • Keine Gebührenrückstände (aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen)