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Kanalanschlussbeiträge

Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen

 

Kanalanschlussbeiträge werden für die Möglichkeit erhoben, ein Grundstück erstmalig an einen öffentlichen Kanal anschließen zu können. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach Größe und Ausnutzbarkeit des Grundstücks (zulässige Geschosse, Gewerbenutzung). Nähere Bestimmungen sind in der Anschlussbeitragssatzung geregelt.

Rechtsgrundlagen allgemein

Anschlussbeitragssatzung der Stadt Hamm