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Internationaler Führerschein

Unterlagen

  • Aktuelles Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Deutscher EU-Kartenführerschein
  • ggfs. Karteiabschrift (Eine Karteiabschrift ist erforderlich,  wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war. Sie kann dort in der Regel fern mündlich zur unmittelbaren Übersendung an die jetzt örtliche Behörde (ggf. namentlich bennenen) angefordert werden.


Gebühren

16,30 €


Fahrerlaubnis außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

In der Bundesrepublik Deutschland und in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union reicht der nationale Führerschein aus.

Der internationale Führerschein allein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Im allgemeinen wird ein internationaler Führerschein nur noch in seltenen Fällen benötigt. Für Staaten außerhalb der EU (z. B. USA/Kanada) ist die Ausstellung eines internationalen Führerscheins jedoch anzuraten.
Da es sich um eine Übersetzung des nationalen Führerscheins handelt, ist es erforderlich beide Führerscheine mitzuführen.
Wie lange ist der Internationale-Führerschein gültig?
Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre nach Antragstellung.

 

Hinweis:
Eine entsprechende Antragstellung ist auch in jedem Bürgeramt während der dortigen Sprechzeiten möglich.