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Heimaufsicht

 

Die Heimaufsicht überwacht alle Einrichtungen in der Stadt Hamm, in denen ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung betreut werden. Dazu gehören z.B. Alten- und Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Behinderte (nicht für Kinder und Jugendliche), das Hospiz und unter bestimmten Voraussetzungen auch Wohngemeinschaften.

Als  Beratungs- und Prüfbehörde hat die Heimaufsicht das Ziel, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und ihre Selbstständigkeit und Selbstverantwortung zu wahren.

Zu den Aufgaben der Heimaufsicht gehört:
  • Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner, deren Angehörigen, der Bewohnerbeiräte, Betreiber und Beschäftigten von Einrichtungen,
  • regelmäßige unangemeldete Überprüfungen der Einrichtungen,
  • anlassbezogene Überprüfungen z.B. aufgrund von Beschwerden.