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Gewerbliche Personenbeförderung

Unterlagen

vorbereitete Antragsformulare,

Merkblatt - siehe Formulare

 

(Abweichungen in Art und Umfang der dort genannten Unterlagen aufgrund verschiedener Gestaltungs- und Firmierungsmöglichkeiten möglich!)


Personalausweis oder Paß

bei ausl. Mitbürgern:
Paß
Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung
Arbeitserlaubnis
Antragsformular


Gebühren

Die Erteilung der genannten Konzessionen ist nach den jeweils geltenden Kostenordnungen verwaltungsgebührenpflichtig, Beträge können auf Anfrage benannt werden.


Gewerbliche Personenbeförderung

mit Kraftfahrzeugen bis max. 8 Fahrgastplätzen

Die unten näher beschriebenen entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen oder Gütern mit Taxi, Mietwagen oder LKW sind genehmigungspflichtig.
Diese Genehmigungen werden für die Dauer von max. 5 Jahren erteilt.
Voraussetzung für die Erteilung bzw. Antragstellung sind die fachliche Eignung, sowie die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit.
Im Taxenverkehr besteht für die Stadt Hamm eine Warteliste, so dass die Zuteilung einer entsprechenden Genehmigung vorerst nicht erfolgen kann.
Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage.

Gewerbliche Personenbeförderung

 

mit Kraftfahrzeugen bis max. 8 Fahrgastplätzen


Taxikonzession
Unterliegt der per Ratsbeschluß festgelegter Höchstzahl, z.Z. nur Antrag auf Aufnahme in die "Vormerkliste" möglich;
Voraussetzung:
Sach- und Fachkundeprüfungs-Nachweis

Mietwagenkonzession
Bei Erfüllen der Voraussetzungen Erteilung möglich.

Rechtsgrundlagen allgemein

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antragsberechtigt sind ausschließlich Personen, die die erforderliche Sach- und Fachkundeprüfung bei der  IHK Dortmund abgelegt haben.