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Gewerbemeldungen gem. § 14 GewO

Unterlagen

  • Personalausweis
  • bei juristischen Personen zusätzlich den Handelsregisterauszug des Amtsgerichts, ggf. sonstige Erlaubnisse, Berechtigungen wie Handwerkskarte, Maklererlaubnis, Bewachererlaubnis etc.
  • Ausländische Gewerbetreibende (natürliche Personen) müssen die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen
  • ausländische juristische Personen müssen  einen Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache mitbringen

 


Gebühren

26,00 EUR für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind.

33,00 EUR für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind

13,00 EUR für jeden gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen

15,00 EUR für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden.

13,00 EUR für ein Führungszeugnis

13,00 EUR für eine Gewerbezentralregisterauskunft

Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei.

 


Folgende Gewerbemeldungen können ausschließlich in der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes vorgenommen werden:

  • Sämtliche An-, Um- und Abmeldungen von Gewerben, die keine gewerberechtliche Erlaubnis benötigen, sowie
  • Spielhallen
  • Wettbüros
  • Gaststätten mit Alkoholausschank
  • Bordelle
  • Bewacher
  • Shisha Bars
  • Makler, Immobilienverwalter
  • Versteigerer und Pfandleiher

Achtung: Bitte beachten Sie, dass die Gewerbemeldestelle dienstags geschlossen ist und persönliche Vorsprachen beim Ordnungsamt nur mit einem Termin möglich sind.

Für Ihr Anliegen setzen Sie sich bitte mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin telefonisch oder per Mail in Verbindung.

Die Rufnummer für Gewerbemeldungen gem. §14 GewO: 02381/17-7212

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Stadt, in der der Betrieb ansässig ist) gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, die Tätigkeit gewechselt oder erweitert wird oder der Betrieb aufgegeben wird.

Allgemeine Rechtsgrundlage bildet der § 14 der Gewerbeordnung