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Gewährung von Beihilfen zu den Kosten des Fahrbaren Mittagstisches

Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können bei Lieferung des Mittagessens durch den Fahrbaren Mittagstisch eine Beihilfe in Höhe von bis zu 50% der Kosten erhalten.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren und Anbietern des Fahrbaren Mittagstisches erteilt die Altenhilfe des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege.