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Gestattung der vorzeitigen Nutzung

Mit der Gestattung der vorzeitigen Nutzung wird seitens des Bauordnungsamtes erlaubt, die genehmigte Anlage vor der abschließenden Fertigstellung zu benutzen (z.B. bei noch nicht erfolgter Begrünung des Grundstücks).

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bauordnung NRW (BauO NRW 2018)