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Gestaltungssatzungen

Durchführung des Aufstellungsverfahrens für Gestaltungssatzungen (ggf. auch als Teil eines Bebauungsplanes), die besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der Gebäude oder der Freiflächen, z.B. zu Dachformen und Dachneigungen, beinhalten.

Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen zur Bewahrung der städtebaulichen Eigenart bestehen in folgenden Bereichen:

  • Siedlung Maximilian
  • Siedlung Ostwennemar
  • Siedlung Wiescherhöfen
  • Alte Kolonie Herringen (inkl. Neue und Beverkolonie)
  • Isenbecker Hof
  • Alte und Neue Kolonie, vor dem Tore und Vogelsang in Heesen
  • Wittekindssiedlung
  • Ortskern Rhynern