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Brauchtums- und Traditionsfeuer

Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde

Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein örtlich ansässiger Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Hierzu gehören z. B. Osterfeuer oder Martinsfeuer.

Nicht als Osterfeuer gelten solche Feuer, die lediglich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle dienen oder im Rahmen einer Familienfeier abgebrannt werden. Solche Feuer sind auch in der Osterzeit verboten.

Alle Brauchtumsfeuer sind anmeldepflichtig (d.h. anzeige- oder genehmigungspflichtig). Die Anmeldung muss schriftlich spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Verbrennungstermin beim Umweltamt der Stadt Hamm erfolgen.

Falls Sie weitere Informationen zu dem Antrag wünschen, klicken Sie hier.

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Brauchtums-/Traditionsfeuer.