Wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage
Wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Wasserbehörde
Nach Wasserrecht bedarf das Einbringen und Einleiten von Stoffen (u.a. Abwasser) in Oberflächengewässer (Bäche, Flüsse, Seen etc.) und in das Grundwasser einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Folgender Antrag ist nicht im Bereich Kleinkläranlagen zu nutzen. >> Hier << gibt es alle Informationen zu Kleinkläarnalgen und entsprechender Antragsstellung.
>> Hier << können Sie online den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis stellen.