Bestattungen auf städtischen Friedhöfen
Bestattungen auf städtischen Friedhöfen
Trauerfeiern und Aufbahrungen in den städtischen Hallen Berge, Dasbeck und Rhynern
Zuständig ist das Tiefbau- und Grünflächenamt für die
- Pflege und Unterhaltung von städtischen Friedhöfen
- Bestattungsangelegenheiten und Einebnungen
- Einebnungen und Verlängerungen von Nutzungsrechten
- Trauerfeiern und Aufbahrungen in der Trauerhalle Dasbeck.