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Bestattungen auf städtischen Friedhöfen

Trauerfeiern und Aufbahrungen in den städtischen Hallen Berge, Dasbeck und Rhynern

Zuständig ist das Tiefbau- und Grünflächenamt für die

  •  Pflege und Unterhaltung von städtischen Friedhöfen
  •  Bestattungsangelegenheiten und Einebnungen
  •  Einebnungen und Verlängerungen von Nutzungsrechten
  •  Trauerfeiern und Aufbahrungen in der Trauerhalle Dasbeck.

 

Formulare der Friedhofsverwaltung