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Fortführung des Liegenschaftskatasters

Die Fortführung des Liegenschaftskatasters erfolgt aufgrund örtlicher Vermessungen und Erhebungen, Fernerkundunginformationen sowie Benachrichtigungen anderer Stellen. Die Fortführung der Angaben des Liegenschaftskatasters werden grundsätzlich den Eigentümern und Erbbauberechtigten schriftlich bekannt gegeben.