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Forderungsmanagement

Als Vollstreckungsbehörde ist die Stadtkasse für die Beitreibung von Außenständen auf dem Stadtgebiet Hamm zuständig.

Die Abteilung Forderungsmanagement beschäftigt sich mit der Realisierung von stadteigenen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen, sowie von öffentlich-rechtlichen Forderungen der Gemeinden, Landkreise, Länder, des Bundes und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die Realisierung erfolgt im Einzelnen durch Vornahme von Vollstreckungsmaßnahmen auf Grundlage des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land NRW, oder weiteren gesetzlicher Bestimmungen.

 

Im Einzelnen können dies sein:

 

  • Pfändung beweglicher Sachen, einschließlich Kraftfahrzeuge
  • Pfändung von Forderungen gegenüber den zuständigen Kreditinstituten und Arbeitgebern
  • Eintragung von Zwangssicherungshypotheken und Zwangsversteigerung von Grundbesitz
  • Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft

 

Zur Vorbereitung der Vollstreckung, ist die Vollstreckungsbehörde ermächtigt, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners zu ermitteln.

Im Rahmen des Verfahrens entstehen Vollstreckungsgebühren, Pfändungsgebühren, Wegegeld und gegebenenfalls andere Kosten, die zusammen mit der Hauptforderung zwangsweise beigetrieben werden können.

 

Vollstreckungsmaßnahmen können durch vollständige Tilgung der Forderung, oder rechtzeitigen Antrag auf Zahlungserleichterung abgewendet werden.

 

Für Detailfragen bezüglich der Forderungsveranlagung bleibt die Zuständigkeit der jeweiligen Fachämter, auch im Vollstreckungsverfahren, weiterhin gegeben.