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KFZ- Feinstaubplakette

Unterlagen

Zum Erwerb der Feinstaubplakette wird der Nachweis des Emissionsschlüssels (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I) benötigt.


Gebühren

5,00€

Die fälligen Gebühren können Sie direkt dem Onlineformular entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!

Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.

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Fahrzeuge, die besonders viele Schadstoffe ausstoßen, dürfen in eine Umweltzone nicht mehr hineinfahren.
Damit Sie weiterhin überall freie Fahrt haben, benötigen Sie eine Feinstaubplakette oder eine Ausnahmegenehmigung. 

Welche Plaketten gibt es?
Auf den runden, farbigen Plaketten in rot, gelb, grün sind die Nummern der Schadstoffgruppen 2, 3 und 4 angegeben. In die Schadstoffklasse 1 fallen Fahrzeuge, die besonders hohe Abgaswerte aufweisen. Sie erhalten keine Plakette. Das sind beispielsweise Dieselfahrzeuge Euro I und schlechter sowie Benzinfahrzeuge ohne oder mit nur ungeregeltem Katalysator.
Hat Ihr Fahrzeug eine rote, gelbe oder grüne Plakette, dürfen Sie zurzeit in die Umweltzone fahren.

Welcher Schadstoffgruppe gehört Ihr Fahrzeug an?
Die Zuordnung der Fahrzeuge erfolgt über den jeweiligen Emissionsschlüssel. Diesen finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren. Wenn Ihre Papiere vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie den Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein im Feld "Schlüsselnummern zu 1" an der fünften und sechsten Stelle des sechsstelligen Codes. Bei Fahrzeugpapieren, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie den Emissionsschlüssel im Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung. Es sind die letzten beiden Zahlen der Ziffernreihe.

 

Hier geht es zum Antrag auf Ausgabe einer Feinstaubplakette