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Erschließung von Grundstücken, Antrag auf Entwässerung

Damit ein Grundstück als erschlossen gilt und somit bebaut werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört: die Anbindung an das öffentliche Straßennetz sowie die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser in erforderlichem Maße.
Das BTBA unterstützt Sie hier mit folgenden Dienstleistungen:
- Genehmigung von Hausanschlüssen
- Beratung zur Dichtheitsprüfung von Kanalanschlüssen
- Genehmigung von Grundstückszufahrten
- Absenkung von Bordsteinen
- Bauberatung

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Entwässerung.

Achtung: Dieses Online-Formular wird derzeit ausschließlich für privat genutzte Flurstücke zur Verfügung gestellt. Entwässerungsanträge für ganz oder teilweise gewerblich genutzte Flurstücke sind weiterhin 2-fach in Papierform einzureichen.