Erholungshilfe (Bundesversorgungsgesetz)
Erholungshilfe (Bundesversorgungsgesetz)
Gebühren
keine
Anträge auf Erholungshilfen können nur von einem bestimmten Personenkreis (Kriegsopfer und deren Angehörige) gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch das Sozialamt und den Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Das Bürgeramt nimmt Anträge auf Erholungshilfen zwecks Weiterleitung entgegen.