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Eheschließung im Ausland

Unterlagen

Auskunft über die erforderlichen Unterlagen gibt Ihnen die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen ausländischen Staates in der Bundesrepublik Deutschland, in dessen Hoheitsgebiet Sie heiraten wollen.

(siehe www.auswaertiges-amt.de - Ausländische Vertretungen)


Gebühren

Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung: 21,00 €
Beglaubigte Abschrift vom als Eheregister fortgeführten Familienbuch: 10,00 €
Stammbuch der Familie je nach Modell ca. zwischen 16,00 € und 40,00 €.


Was ist zu beachten?

Im Ausland geschlossene Ehen sind auch in Deutschland gültig, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von einer zuständigen Stelle vorgenommen worden ist.
Manche Staaten fordern von deutschen Staatsangehörigen ein Ehefähigkeitszeugnis, das das Standesamt des Wohnsitzes ausstellt. Zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses und Auskunft, welche Unterlagen mit dem Antrag vorzulegen sind, sprechen Sie bitte persönlich beim Standesamt vor.

TIPP:
Nach der Eheschließung lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst durch die zuständigen Behörden im Ausland beglaubigen, z. B. mit einer Apostille der ausländischen Behörde oder einer Legalisation durch die Deutsche Botschaft im Ausland. Wenn mindestens ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: Da es im Ausland häufig nicht die in den deutschen Gesetzen vorgesehenen Wahlmöglichkeiten zur Namensführung in der Ehe gibt, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrem Ehegatten und Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen und ggf. eine gemeinsame Namenserklärung abgeben (soweit gewünscht und im Einzelfall notwendig).
Bei längerem (z. B. beruflichem) Auslandsaufenthalt besteht auch die Möglichkeit, Erklärungen zur Namensführung bei der deutschen konsularischen Vertretung im Ausland abzugeben.