BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Sperrmüll

Gebühren

Je nach Leistungsumfang (Sperrmüll, Blitzservice, Renovierungsabfälle) fallen verschiedene Gebühren laut Abfallgebührensatzung an. Informationen hierzu sowie nähere Hinweise zur Sperrmüllabfuhr erhalten Sie im Faltblatt Sperrmüll unter Broschüren und Informationen.


Bei Sperrmüll handelt es sich um bewegliche sperrige Gegenstände aus privaten Haushalten, die u.a. aufgrund ihrer Größe nicht in der grauen Restmülltonne unterzubringen sind, z.B. Möbel, Teppiche und andere Einrichtungsgegenstände sowie Elektrogeräte. Nicht zum Sperrmüll zählen alle zur Wohnung selbst gehörenden Gegenstände, z.B. Türen, Fenster, Wandvertäfelung, Holz- und Laminatböden, Fußleisten, Badewannen, Waschbecken, Toilettenschüssel u. Ä., außerdem Bauschutt, Problemabfälle, Renovierungsabfälle oder Autoreifen und -teile.

Weitere Infos erhalten Sie hier. Wenn Sie einen Sperrmüll-Termin beantragen möchten, nutzen Sie bitte das Online-Bestellformular, wenden Sie sich an die Mitarbeiter:innen der Bürgerämter.