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Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.
Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung und bedarf einer Genehmigung.
Hier geht es zu den Online-Anträgen:

Antrag für Plakatierung (Sondernutzung) 

Antrag für einen Infostand (Sondernutzung) 

Antrag Werbemittel

Antrag Außengastronomie