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Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes

Ausstellung von Bescheinigungen zur Feststellung der Vertriebeneneigenschaft gemäß § 100 Bundesvertriebenengesetz zur Vorlage bei verschiedenen Behörden.


Zur Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes gehört u. a. die Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern.

Rechtsgrundlagen allgemein

Bundesvertriebenengesetz