Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes
Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes
Ausstellung von Bescheinigungen zur Feststellung der Vertriebeneneigenschaft gemäß § 100 Bundesvertriebenengesetz zur Vorlage bei verschiedenen Behörden.
Zur Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes gehört u. a. die Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesvertriebenengesetz