Erweiterte Melderegisterauskunft
Erweiterte Melderegisterauskunft
Unterlagen
Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum oder eine frühere Anschrift in Hamm.
Angabe Verwendungszweck
Erklärung über die Nutzung oder Nichtverwendung für Adresshandel und/oder Werbezwecke
Gebühren
Die fälligen Gebühren können Sie direkt dem Onlineformular entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die fälligen Gebüren direkt im Zuge der Antragsstellung bezahlen müssen!
Sie können mit Paypal oder Kreditkarte bezahlen.
Die Bürgerämter erteilen auf Antrag Auskünfte an private Personen oder sonstige nicht-öffentliche Stellen aus dem Melderegister der Stadt Hamm über natürliche Personen, die in Hamm gemeldet sind oder waren.
Erweiterte Melderegisterauskunft
- Familienname,
- Vorname,
- Geschlecht,
- Geburtsdatum oder eine frühere Anschrift in Hamm.
Ebenfalls muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an der erweiterten Melderegisterauskunft glaubhaft gemacht werden. Hierzu sind ausführliche Angaben erforderlich und/oder auch Kopien die das Interesse belegen, z.B. von "Versäumnisurteilen" oder "Vollstreckungsbescheiden" der Gerichte. Die Meldebehörde entscheidet, ob das Interesse glaubhaft dargelegt wurde und wird nur dann eine erweiterte Auskunft erteilen.
Eine Auskunft aus dem Melderegister kann dann maximal folgende Daten beinhalten (je nach Anfrage):- Vor- und Familiennamen,
- frühere Namen
- Doktorgrad
- Geburtsdatum und -ort
- Sterbedatum und -ort
- Familienstand (ob verheiratet oder nicht)
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Ein- und Auszugsdaten
- Name, Vorname und aktuelle Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Name, Vorname und aktuelle Anschrift eines evtl. Ehegatten
- frühere Anschriften und die aktuelle Anschrift.
Bei Antragstellung geben Sie bitte auch stets den Verwendungszweck für die Auskunft an, sowie, ob die Auskunft auch für Werbezwecke oder den Adresshandel genutzt werden soll.
Den passenden Antrag finden Sie hier:
Hinweise: Das Ergebnis der Anfrage erhalten Sie postalisch. Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden. Im Melderegister sind nur die Wohnungen (nicht Büros oder Geschäftsräume) von natürlichen Personen gespeichert. Nicht eingetragen sind der Sitz oder die Anschrift von Firmen, Gewerbetreibenden, Gaststätten, Vereinen oder Verbänden. Dazu kann hier keine Auskunft erteilt werden.
Gruppenauskunft
Eine Melderegisterauskunft aus dem Melderegister über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner:innen (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, soweit sie im öffentlichen Interesse liegt. Solche Auskünfte sind daher nur für wenige, begrenzte Verwendungszwecke erlaubt und müssen schriftlich mit entsprechenden Nachweisen beim Bürgeramt Mitte beantragt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz (BMG)