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Organspendeausweis

Gebühren

gebührenfrei


Ein Organspendeausweis enthält eine schriftliche Willenserklärung für den Todesfall. Darin erklärt die ausstellende Person, ob sie mit einer Überlassung sämtlicher oder einiger Organe und Gewebe zu Spendezwecken einverstanden ist oder eine Entnahme ablehnt. Eine weitere Möglichkeit ist die Bestimmung eines Dritten zum Bevollmächtigten, im Falle des Hirntodes diese Entscheidung zu treffen.
Vorausgesetzt, der Ausweis ist im Bedarfsfall auffindbar und unmissverständlich ausgefüllt, kann sich der potenzielle Organspender sicher sein, dass gemäß seinen Wünschen und Einschränkungen verfahren wird.

Organspendeausweise liegen in den Bürgerämtern der Stadt Hamm aus.