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Restabwicklung BSHG-Darlehen - Geltendmachung von städtischen Ansprüchen (nach BSHG)


Prüfung, Berechnung, Geltendmachung und Einziehung von Ansprüchen aus darlehensweise gewährten Sozialleistungen nach dem ehemaligen BSHG.


Leistungen:

  • Prüfung von bestehenden Darlehensansprüchen
  • Berechnung von Darlehensansprüchen
  • Geltendmachung von Darlehensansprüchen

Die im Rahmen der Sozialhilfegewährung
vor dem 01.01.2005 mit der Stadt Hamm geschlossenen Darlehensverträge
werden von den nachfolgend aufgeführten Mitarbeitern im Sozialamt
bearbeitet. 

 

Sofern Sie Fragen zu Ihren
Rückzahlungsverpflichtungen haben oder der vereinbarten Ratenhöhe nicht
mehr nachkommen können, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin
bzw. Ihren Sachbearbeiter, um das weitere Vorgehen zu klären.