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Bußgeld bei Rotlichtmissachtung

Bußgeldhöhe bei Überfahren einer Wechsellichtzeichenanlage bei Rot.


Rotlicht bis einschließlich 1,0 sec Überschreitung

90 €
1 Punkt

 



Bei Rotlicht über 1,0 sec Überschreitung 

200 €
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot


Die vorstehenden Angaben sind Regelgeldbußen aus der Bußgeldkatalogverordnung.
Bei Festsetzung der Geldbußen wird von fahrlässigem Handeln und gewöhnlichen Tatumständen ausgegangen.
Die Geldbußen können bei Voreintragungen im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt höher ausfallen.

Bei Tatbeständen mit Gefährdung oder Unfall
sowie als Fußgänger oder Radfahrer gelten andere Angaben.

Rechtsgrundlagen allgemein

Straßenverkehrsordnung  § 37