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Bodenordnung

Amtliche Bodenordnungsverfahren sind die Umlegung oder Vereinfachte Umlegung nach den §§ 45 ff Baugesetzbuch zur Neuordnung von Grundstücksgrenzen einer Vielzahl von Grundstücken. Die Umlegung verfolgt das Ziel, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Verantwortung für die Durchführung der Verfahren liegt beim Umlegungsausschuss.