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Betreuter Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Gebühren

Der Fahrdienst ist normalerweise umsonst.

Ausnahme: Sie müssen 3,00 € pro Fahrt zahlen, wenn Sie entweder

  • ein Auto haben,
  • ein Einkommen über 2.015 € (brutto) pro Monat haben oder
  • Vermögen über 59.220 € haben.

Sie können mit dem Fahrdienst auch über die Stadtgrenze hinaus fahren (maximal 15 Kilometer). Die zusätzlichen Kosten müssen Sie selbst zahlen.


Menschen mit Behinderung sollen am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können. Deshalb gibt es in Hamm einen betreuten Fahrdienst. Sie können den Fahrdienst für Fahrten in Hamm nutzen.


Wofür können Sie den Fahrdienst nutzen?

Sie können den Fahrdienst für Fahrten in der Freizeit nutzen. Zum Beispiel:

  • Familie und Freunde besuchen
  • ins Kino oder zum Konzert fahren
  • in die Stadt oder ins Einkaufszentrum fahren
  • zu Terminen bei Behörden fahren

Fahrten zu Ärzten und Ärztinnen sind nicht möglich.
Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus sind nur nach Absprache möglich. Das Ziel darf 15 Kilometer von der Stadtgrenze entfernt sein. Die zusätzlichen Kosten müssen Sie selbst zahlen.



Wie oft können Sie den Fahrdienst nutzen?

  • Pro Monat maximal 10 Fahrten
  • Fahrten können auf einen anderen Monat übertragen werden
  • Hin- und Rückfahrt sind 2 Fahrten

Die Fahrten können nicht auf eine andere Person übertragen werden.



Begleitung und Unterstützung

Eine Begleitperson kann umsonst mitfahren, wenn im Auto noch ein Platz frei ist.
Der Fahrdienst holt Sie aus Ihrer Wohnung ab und hilft bei Hindernissen.



Wo bekommen Sie den Antrag?

Den Antrag bekommen Sie hier:

  • in jedem Bürgeramt
  • im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
  • zum Download auf dieser Seite

Hier geht es zum Online-Antrag



Berechtigungsausweis und Fahrtennachweis

Sie bekommen einen blauen Berechtigungsausweis und einen Fahrtennachweis. Der Berechtigungsausweis ist maximal fünf Jahre lang gültig. Er muss jedes Jahr verlängert werden.
In jedem Jahr gibt es einen neuen Fahrtennachweis. Sie können ihn im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, dort in der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf oder in den Bürgerämtern abholen. Der Fahrer oder die Fahrerin trägt die Fahrten in den Fahrtennachweis ein.



Hier können Sie den Fahrdienst bestellen:

Die Fahrten können direkt beim Arbeiter-Samariter-Bund gebucht werden:
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Mittleres Westfalen e.V. (ASB)
Chemnitzer Str. 41, 59067 Hamm
Telefon: 0 23 81  9 42 40 - 42
Telefax: 0 23 81  9 42 40 - 22
E-Mail: fahrdienst@asb-mw.de


Rechtsgrundlage

  • Richtlinien für die Durchführung des Betreuten Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung der Stadt Hamm in der aktuellen Fassung
  • 113 Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. § 83 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)