Beschaffung von Lernmitteln nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz
Beschaffung von Lernmitteln nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz
Amt/Fachbereich
Amt für schulische Bildung
Bereitstellung der im Unterricht benötigten Schulbücher.
Der Bedarf an Schulbüchern wird von den einzelnen Schulen festgestellt.
Der Elternanteil an der Beschaffung wird den Erziehungsberechtigen von den Schulleitungen mitgeteilt.