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Bauordnungsrecht - Bauanträge u. Genehmigungen

Für den Neubau, den Um- und Anbau, Plakate/Werbeanlagen und die Nutzungsänderung bedarf es grundsätzlich einer Baugenehmigung. Die Beseitigung baulicher Anlagen muss in vielen Fällen schriftlich angezeigt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BTBA Bauordnungsamtes unterstützen Sie bei Ihren Fragen zu diesen Themen. Im persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie Auskünfte zum Planungs- und Bauordnungsrecht und erhalten Vorschläge, wie Sie Ihr Bauvorhaben realisieren können. Im Flyer finden Sie die Ansprechpartner.