Bäderwasseruntersuchungen
Bäderwasseruntersuchungen
Gebühren
Werden in Abhängigkeit vom Untersuchungsumfang auf Nachfrage mitgeteilt.
Bürgerservice:
Untersuchung des Wassers aus Bäderanlagen und Badegewässern.
Sensorische, mikrobiologische, hygienische und chemische Untersuchung von Badewässern aus Frei-, Bewegungs- und Hallenbädern, Lehrschwimmbecken und privaten Bäderanlagen, sowie Badegewässern.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Infektionsschutzgesetz (IfsG)
- DIN 19643
- Badegewässerverordung NRW
- RL 2006/7/EG Badegewässerrichtlinie