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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Unterlagen

Zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis müssen  Angaben zur Gemarkung, Flur- und Flurstücknummer des Grundstück gemacht werden.


Gebühren

Für jedes belastete Grundstück fallen Gebühren in Höhe von 50 € an - für jedes unbelastete Grundstück 30 €.


Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich- rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften.

Die Frage, ob zulasten eines konkreten Grundstückes eine Baulast eingetragen ist, kann durch ein mündliches oder auch durch ein schriftliches Auskunftsersuchen geklärt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass nur bei der schriftlichen Auskunft konkrete Angaben über die Baulasten gemacht werden können.