KFZ- Ausfuhrkennzeichen
KFZ- Ausfuhrkennzeichen
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung für eine internationale Zulassung
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigungen Teil I
- Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises/ Reisepasses der bevollmächtigten Person
- SEPA- Mandat
Gebühren
zwischen 34,90€ und 55,30 € je nach Bearbeitungsaufwand
Formulare
Fahrzeuge die ins Ausland überführt werden sollen benötigen ein Ausfuhrkennzeichen.
In Einzelfällen kann ein Kurzzeit-Kennzeichen ausreichend sein.
Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen:
- sog. Vorführpflicht
Das Fahrzeug ist mit gültiger Hauptuntersuchung für den gesamten Zulassungszeitraum des Kennzeichens bei der Zulassungsbehörde vorzuführen. - Versicherungspflicht