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KFZ- Ausfuhrkennzeichen

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung für eine internationale Zulassung
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigungen Teil I
  • Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises/ Reisepasses der bevollmächtigten Person
  • SEPA- Mandat


Gebühren

zwischen 34,90€ und 55,30 € je nach Bearbeitungsaufwand


Fahrzeuge die ins Ausland überführt werden sollen benötigen ein Ausfuhrkennzeichen.
In Einzelfällen kann ein Kurzzeit-Kennzeichen ausreichend sein.

Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen:

  • sog. Vorführpflicht
    Das Fahrzeug ist mit gültiger Hauptuntersuchung für den gesamten Zulassungszeitraum des Kennzeichens bei der Zulassungsbehörde vorzuführen.


  • Versicherungspflicht