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Rehabilitation

Unterlagen

In bestimmten Fällen können noch weitere Angaben bzw. Unterlagen erforderlich sein. Bitte haben Sie Verständnis, wenn die nachstehenden Aufstellungen nicht vollständig sind.


Leistungen zur medizinischen  Rehabilitation:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Rentenversicherungsnummer und zuständiger Rentenversicherungsträger 
  • Bankverbindung (IBAN und Name der Bank)
  • Angaben zu Ihrer Krankenkasse und zu Ihren behandelnden Ärzten
  • Bei Erkrankungen aufgrund eines Unfalls: Angaben zum Unfall. Den Vordruck erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder online über diesen Link 
  • Wenn Sie die Befreiung von der Zuzahlung beantragen: Nachweise über die Höhe Ihres Einkommens, z.B. Arbeitslosengeld 1 oder 2, Krankengeld, Rente (bei Bezug von Arbeitsentgelt wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers auf Formular G0161 benötigt.)
  • Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht

 

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Rentenversicherungsnummer und zuständiger Rentenversicherungsträger
  • Bankverbindung (IBAN und Name der Bank)
  • Angaben zu Ihrer Krankenkasse und zu Ihren behandelnden Ärzten
  • Angaben über Schul- und Berufsausbildungen sowie bisher ausgeübten Tätigkeiten
  • Angaben zu Ihren Arbeitsunfähigkeiten in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung
  • falls vorhanden: Schwerbehinderten-Ausweis
  • Bei Erkrankungen aufgrund eines Unfalls: Angaben zum Unfall. Den Vordruck erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder online über diesen Link 
  • Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht

 

Kraftfahrzeughilfe

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Rentenversicherungsnummer und zuständiger Rentenversicherungsträger
  • Bankverbindung (IBAN und Name der Bank)
  • Angaben zu Ihrer Krankenkasse und zu Ihren behandelnden Ärzten
  • falls vorhanden: Nachweis über Schwerbehinderung
  • Bei Erkrankungen aufgrund eines Unfalls: Angaben zum Unfall. Den Vordruck erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder online über diesen Link 
  • Führerschein (Kopie)
  • bei selbständig Tätigen: Nachweis, z.B. Gewerbeschein
  • bei Anschaffung eines Kraftfahrzeuges oder von behinderungsbedingten Zusatzausstattungen: Kostenvoranschlag
  • Angaben zum bisherigen Kraftfahrzeug (Fahrzeugschein)
  • Nachweise über die Höhe Ihres Einkommens, z.B. Arbeitslosengeld 1 oder 2, Krankengeld, Rente (bei Bezug von Arbeitsentgelt wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers auf Formular G0142 benötigt)
  • Wenn Sie Familienangehörige unterhalten: Angaben zu den Angehörigen und deren Einkommen
  • Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht


Kinderrehabilitation

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der versicherten Person
  • Rentenversicherungsnummer und zuständiger Rentenversicherungsträger der versicherten Person
  • Angaben zur Person des Kindes
  • Angaben zur Krankenkasse und zu den behandelnden Ärzten des Kindes
  • Bankverbindung (IBAN und Name der Bank)
  • ggf. Angaben zur Zahlung einer Waisenrente (Rententräger und Versicherungsnummer)
  • bei Erkrankungen des Kindes aufgrund eines Unfalls: Angaben zum Unfall. Den Vordruck erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder online über diesen Link 
  • falls vorhanden: Rentenversicherungsnummer des Kindes
  • nur bei volljährigen Kindern: Nachweis über Schul-/Berufsausbildung oder freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Behinderung
  • Hinweis: volljährige Kinder müssen den Antrag mit unterschreiben
  • Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht

 


Amt/Fachbereich

Renten- und Versicherungsangelegenheiten

Sie können bei der Abteilung Renten- und Versicherungsangelegenheiten folgende Anträge stellen:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)
  • Kraftfahrzeughilfe
  • Kinderrehabilitation



Zuständigkeit:

Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.