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Kontenklärung

Unterlagen

Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein):

  • Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktueller Versicherungsverlauf (aus diesem oder dem letzten Jahr) mit Hinweisen zu eventuell vorhandenen Lücken. Wenn Sie keinen besitzen, fordern Sie diesen bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Die jährliche „Renteninformation“ reicht nicht aus. Wenn Ihr Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, machen Sie bitte Angaben zu allen Lücken und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Dies können z.B. sein:  Schul-/  Studiennachweise für Zeiten ab dem 17. Lebensjahr, Entgeltnachweise des Arbeitgebers, Nachweise Krankengeld-/Arbeitslosengeldbezug usw.
  • Wenn Sie (erstmals) Zeiten der Kindererziehung geltend machen: Geburtsnachweise der Kinder (z.B. Familienbuch)
  • Unterlagen über Ihre Berufsausbildung (z.B. Lehrvertrag / Gesellenbrief),  soweit diese Zeiten noch nicht als „Pflichtbeiträge für Berufsausbildung“ im Versicherungsverlauf gekennzeichnet sind
  • Wenn Sie für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
  • Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht


Wird gleichzeitig mit dem Kontenklärungsantrag auch ein Rentenantrag gestellt, sind in jedem Fall noch weitere Unterlagen erforderlich. Bitte fragen Sie vorher hier nach.

Besonderheiten

Anerkannt Vertriebene oder Spätaussiedler (z.B. aus Polen oder der ehem. UdSSR):

  • Wenn Sie Versicherungszeiten in einem Aussiedlungsgebiet zurückgelegt haben, sind noch weitere Angaben / Unterlagen erforderlich. Die Sachbearbeitung der Versicherungs- und Rentenabteilung hält besondere  Merkblätter / Fragebögen für Sie bereit.

Scheidungsverfahren (Versorgungsausgleich):

  • Soweit Sie den Fragebogen zum Versorgungsausgleich vom Familiengericht bekommen haben, füllen Sie diesen aus und reichen ihn beim Familiengericht ein.
    Die Aufnahme des Kontenklärungsantrags (ggf. einschl. Kindererziehungszeiten) ist erst möglich, wenn dem Rentenversicherungsträger das Auskunftsersuchen des Familiengerichts vorliegt. Dieser entscheidet dann, ob eine Kontenklärung einzuleiten ist.
    Warten Sie bitte ab, bis Sie vom Rentenversicherungsträger oder von der Versicherungs- und Rentenabteilung der Stadt Hamm eine Aufforderung zur Klärung Ihres Versicherungskontos erhalten. 
    Vereinbaren Sie dann umgehend telefonisch hier einen Termin. Die erforderlichen Anträge werden hier aufgenommen und direkt an den Versicherungsträger weitergeleitet. Welche Unterlagen benötigt werden, entnehmen Sie bitte der vorstehenden Aufstellung.



Amt/Fachbereich

Renten- und Versicherungsangelegenheiten

Ist Ihr Rentenversicherungskonto noch nicht vollständig?
In diesem Fall sollten Sie einen Antrag auf „Klärung“ Ihres Rentenversicherungskontos stellen.  Auch wenn Ihr Rentenversicherungskonto bereits früher einmal geklärt wurde, kann aufgrund gesetzlicher Änderungen eine erneute Überprüfung erforderlich bzw. sinnvoll sein.


Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.