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Hinterbliebenenrente

Unterlagen

Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein)

Antrag auf Witwenrente bzw. Witwerrente

  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung der / des Verstorbenen bzw. alle Rentenversicherungsunterlagen, wenn noch keine Rente bezogen wurde 
  • Wenn der Verstorbene für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen hat, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde (z.B. Familienbuch)
  • Ihre eigene Rentenversicherungsnummer
  • Unterlagen zu Ihren eigenen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
  • Ihre Bankverbindung (IBAN) - Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
  • Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen und den Krankenkassen der/des Verstorbenen seit dem 01.01.1995
  • Ihre Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
  • Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Witwen und Witwer)
  • Unterlagen über die Berufsausbildung der / des Verstorbenen (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief), falls noch vorhanden
  • Datum des Antrages auf Vorschusszahlung (ggf. beim Bestatter erfragen)
  • Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht

Antrag auf Waisenrente

  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung der / des Verstorbenen bzw. alle Rentenversicherungsunterlagen, wenn noch keine Rente bezogen wurde 
  • Sterbeurkunde
  • Unterlagen über die Berufsausbildung der / des Verstorbenen (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief), falls noch vorhanden
  • Geburtsurkunde der Waise (z.B. Familienbuch)
  • Ggf. Rentenversicherungsnummer der Waise
  • Bankverbindung der Waise (IBAN) - Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
  • Angaben über die Mitgliedschaft der Waise zu allen Krankenkassen und den Krankenkassen der / des Verstorbenen seit dem 01.01.1995
  • Gesundheitskarte der Waise, soweit gesetzlich krankenversichert
  • Steueridentifikationsnummer der Waise (ggf. beim Bürgeramt erfragen)

Zusätzlich bei volljährigen Waisen

  • Nachweis über Schulbesuch / Studium oder Berufsausbildung oder freiwilliges soziales  bzw. ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst usw. oder Behinderung
  • Geburtsurkunden der Kinder (falls die Waise eigene Kinder hat)
  • Falls Wehrdienst / Zivildienst / gleichgestellter Dienst geleistet wurde: Dienstzeitbescheinigung
  • Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht


Amt/Fachbereich

Renten- und Versicherungsangelegenheiten

Aufnahme von Anträgen auf Hinterbliebenen-Rente

  • Witwenrente / Witwerrente
  • Halbwaisenrente / Vollwaisenrente
  • Witwenrente / Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten
  • Witwenrente / Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten

Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.