Hinterbliebenenrente
Hinterbliebenenrente
Unterlagen
Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein)
Antrag auf Witwenrente bzw. Witwerrente
- Letzte Rentenanpassungsmitteilung der / des Verstorbenen bzw. alle Rentenversicherungsunterlagen, wenn noch keine Rente bezogen wurde
- Wenn der Verstorbene für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen hat, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde (z.B. Familienbuch)
- Ihre eigene Rentenversicherungsnummer
- Unterlagen zu Ihren eigenen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
- Ihre Bankverbindung (IBAN) - Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
- Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen und den Krankenkassen der/des Verstorbenen seit dem 01.01.1995
- Ihre Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
- Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Witwen und Witwer)
- Unterlagen über die Berufsausbildung der / des Verstorbenen (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief), falls noch vorhanden
- Datum des Antrages auf Vorschusszahlung (ggf. beim Bestatter erfragen)
- Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht
Antrag auf Waisenrente
- Letzte Rentenanpassungsmitteilung der / des Verstorbenen bzw. alle Rentenversicherungsunterlagen, wenn noch keine Rente bezogen wurde
- Sterbeurkunde
- Unterlagen über die Berufsausbildung der / des Verstorbenen (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief), falls noch vorhanden
- Geburtsurkunde der Waise (z.B. Familienbuch)
- Ggf. Rentenversicherungsnummer der Waise
- Bankverbindung der Waise (IBAN) - Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
- Angaben über die Mitgliedschaft der Waise zu allen Krankenkassen und den Krankenkassen der / des Verstorbenen seit dem 01.01.1995
- Gesundheitskarte der Waise, soweit gesetzlich krankenversichert
- Steueridentifikationsnummer der Waise (ggf. beim Bürgeramt erfragen)
Zusätzlich bei volljährigen Waisen
- Nachweis über Schulbesuch / Studium oder Berufsausbildung oder freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst usw. oder Behinderung
- Geburtsurkunden der Kinder (falls die Waise eigene Kinder hat)
- Falls Wehrdienst / Zivildienst / gleichgestellter Dienst geleistet wurde: Dienstzeitbescheinigung
- Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht
Amt/Fachbereich
Renten- und Versicherungsangelegenheiten
Aufnahme von Anträgen auf Hinterbliebenen-Rente
- Witwenrente / Witwerrente
- Halbwaisenrente / Vollwaisenrente
- Witwenrente / Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten
- Witwenrente / Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten
Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.