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Anmietung von städt. Sportanlagen und dem Bürgersaal Heessen

Amt/Fachbereich

Amt für Konzernsteuerung und Sport

Erteilung von Benutzungserlaubnissen für städtische Sportanlagen und Sporthallen.

Annahme und Überprüfung von Mietanträgen.
Abschluss von Mietverträgen und Erteilung von Nutzungsgenehmigungen.

Sie möchten städtische Räumlichkeiten mieten? Hier können Sie unseren >>>Online-Antrag<<< nutzen.

Sie möchten den Bürgersaal z.B. inkl. Foyer und Sachsenhalle mieten? Hier können Sie unseren >>>Online-Antrag Bürgersaal<<<  nutzen.

Allgemeine Auskünfte zu den städtischen Sportanlagen.

!!!Eine Vermietung an Privatpersonen ist grundsätzlich ausgeschlossen!!!

 
 
Rechtsgrundlage
Grundlage für die Vermietung von städtischen Räumlichkeiten ist die Nutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Hamm vom 19.12.2019. Die entsprechenden Dokumente finden Sie rechts oben in den Downloads.